Mietkaution und neuer Vermieter

Guten Morgen, ich befinde mich seitdem 10.12.2019 in der Privatinsolvenz und habe diese auch finanziell über Sie gemacht. Es werden monatlich 300 Euro gepfändet und ich arbeite voll sowie bin verheiratet die Insolvenzmasse ist verteilt und ich bin ja in der Wohlverhaltensphase. Nun eine Frage. Wenn wir jetzt umziehen holt sich der Insolvenzverwalter dann die Mietkaution? Diese wurde 2003 von meinem Mann von seinem alleinigen Konto überwiesen. Und was noch viel wichtiger ist. Wenn wir jetzt umziehen muss ich ja meine neue Adresse mitteilen das ist klar aber der Insolvenzverwalter wird doch die neue Vermieterin nicht anschreiben oder??? Weil wofür die neue Kaution wird ja wieder mein Mann alleine leisten. Eine Schufa brauchen wir da nicht ausfüllen und da wir dort auf ein Dorf ziehen würden möchten wir ungern das das beim Vermieter dann bekannt gemacht wird. Viele Grüße Anna

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    die von Ihrem Mann geleistete Mietkaution ist nicht pfändbar. Die Mitteilung über die neue Wohnanschrift gehört zu Ihren Obliegenheiten. Ich sehe zunächst keinen Grund, weshalb der Insolvenzverwalter Ihre Vermieterin in der Wohlverhaltensperiode kontaktieren sollte. Ganz auszuschließen ist dies jedoch nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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