Guthaben auf P-Konto

Hallo,

in Vorbereitung einer privaten Insolvenz möchte ich mir ein P-Konto zulegen. Bisher wickelte meine Frau meine Zahlungen für mich über ihr Konto ab.

Selbst verfüg ich über unregelmäßige Einkünfte.

Kann ich auf dem P-Konto einmalig 1.000,00 EUR einzahlen und diese über mehrere Monate “häppchenweise” ausgeben, oder muss ich spätestens am Ende des zweiten Monats die 1000,00 EUR ausgegeben haben um das der dann noch verbleibende Betrag nicht abgeführt wird?

Oder anders gefragt, könnte ich bei Eröffnung des Kontos 1.000,00 EUR auf das Konto einzahlen und diese bis zum “Sankt Nimmerleinstag” auf diesem Konto belassen, ohne das diese abgeführt werden, wenn kein frisches Geld dazu kommt?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Viele Grüße……..

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    der Pfändungsschutz gilt grundsätzlich für den Monat, in dem das Geld eingezahlt wird. Der nicht ausgeschöpfte Betrag kann dann maximal für einen Monat in den nächsten Kalendermonat mitgenommen werden. Lassen Sie ihn ungenutzt wird er gepfändet. Die Lösung ist für Sie, dass Sie spätestens am Ende des nächsten Kalendermonats nach Einzahlung alles abheben müssten, damit das Geld nicht gepfändet wird. Sie können es dann im danach folgenden Kalendermonat wieder einzahlen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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