Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
kann ich zu 100 % davon ausgehen wenn ich Ende November Privatinsolvenz anmelde eine Dauer von 3 Jahren zugesichert ist?
Wurde die unten einegefügte Richtlinie bereits in das deutsche Gesetz eingefügt? Wenn nicht gkann ich trotzdem mit einer Dauer von 3 Jahren rechnen??

Privatinsolvenz 2020 – was verändert die EU-Richtlinie (EU) 2019/1023?
Am 16. Juli 2019 wurde durch den Europäischen Rat eine europaweite Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf 3 Jahre, unabhängig von der Insolvenzmasse, beschlossen. Eine solche EU-Richtlinie tritt jedoch nicht automatisch auch hierzulande in Kraft. Vorher muss der deutsche Gesetzgeber diese Richtlinie auch in die deutschen Gesetze einpflegen.

Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie will die Bundesregierung die Richtlinie zum 01. Oktober 2020 umsetzen. Das bedeutet: Insolvenzverfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt werden, dauern nur noch drei Jahre. Dies ist unabhängig von der Schuldenrückzahlung.

Herzliche Grüße

S.Schulz

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    nein, im Gegenteil könnten Sie sicher davon ausgehen, dass die Insolvenz nach altem Recht ablaufen würde.
    Die Umsetzung der Verkürzung auf drei Jahre verzögert sich aufgrund der geäußerten Kritik und bislang ist nicht erkennbar, wann das neue Gesetz rechtskräftig wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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