Konten
Guten Tag,
ich habe neben meinem P-Konto ein weiteres Konto. Ich habe die Eigenauskunft-SCHUFA für mich abgefragt. Dort steht lediglich mein P-Konto aufgelistet, das 2. Konto
(Guthabenkonto) nicht. Kann ich davon ausgehen, dass das 2. Konto auf Antrag eines Gläubigers durch den Gerichtsvollzieher sozusagen auch nicht bei BA-FI gelistet ist und ich es bei einer Vermögensaustellung nicht angebn müßte?
Sehr geehrter Frau R.,
bei einer Vermögensabgabe sind Sie verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und dazu gehört auch Relevantes – wie ein Bankkonto – nicht zu verschweigen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht