Konten

Guten Tag,
ich habe neben meinem P-Konto ein weiteres Konto. Ich habe die Eigenauskunft-SCHUFA für mich abgefragt. Dort steht lediglich mein P-Konto aufgelistet, das 2. Konto
(Guthabenkonto) nicht. Kann ich davon ausgehen, dass das 2. Konto auf Antrag eines Gläubigers durch den Gerichtsvollzieher sozusagen auch nicht bei BA-FI gelistet ist und ich es bei einer Vermögensaustellung nicht angebn müßte?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Frau R.,

    bei einer Vermögensabgabe sind Sie verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und dazu gehört auch Relevantes – wie ein Bankkonto – nicht zu verschweigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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