Konto

Sehr geehrter Herr Ghendler,
Ich hätte da Mal ne Frage wegen einer Umwandlung vom P-konto zum normalen Konto. Ist es ratsam während der ganze Zeit in dem man in der Insolvenz ist ein p-konto zu haben oder kann man in einer bestimmten Zeit wieder ein normales Konto verfügen?

Vielen Dank im vorraus

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich ist es vor allem wichtig zu Beginn des Insolvenzverfahrens ein P-Konto zu besitzen. Oftmals gibt der Insolvenzverwalter nach einer gewissen Zeit die Kontoführung für den Insolvenzverwalter frei, so dass dann auch ein normales Guthabenkonto geführt werden kann.
    Diese Freigabe stellt jedoch eine Ermessensentscheidung des Insolvenzverwalters dar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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