Verbraucherinsolvenz

Guten Tag, vor einer Woche wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Ich verfüge über ein Einkommen von ca. 1600 Euro netto. Hiervon werden ca. 320 Euro wohl in Zukunft in die Masse fliessen. Das ist ja auch ok und soll so sein. Meine Frau verdient ca. 3000 Euro netto (nicht insolvent). Kann es passieren, dass der Insolvenzverwalter meinen Pfändungsfreibetrag i.H.v. 1.280 Euro reduziert? Herzlichen Dank für eine kurze Antwort. VG Stefan

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Ihr Pfändungsfreibetrag wird stets anhand folgender Kriterien errechnet: https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/aktuelle-pfaendungstabelle-und-pfaendungsfreigrenzen/

    Es findet insofern keine willkürliche Beurteilung durch den Verwalter statt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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