P-konto

Guten Abend!
Ich hätte mal eine Frage.

Ich bin alleinerziehend und beziehe folgende Leistungen:

Alg 1 : 1148€
Wohngeld: 506€
Kindergeld: 588€
Kinderzuschlag: 244€
Miete: Kalt: 570€ Nk 180€ Hk 100€

Habe 3 Kinder ( 9J, 8J und 1J)

Wieviel darf gepfändet werden und dürfen Nachzahlungen ( durch Bearbeitungszeit vom Wohngeld wurde für 3 Monate aufeinmal überwiesen) auch gepfändet werden?

Mfg und Vielen Dank im Voraus!

Sasu 123

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    es ist grundsätzlich möglich, den Grundfreibetrag auf Ihrem Pfändungsschutzkonto zu erhöhen bzw. Nachzahlungen zu berücksichtigen. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen auch diesen Beitrag auf unserer Homepage: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/fragen-und-antworten-zum-p-konto/

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert