P-konto
Guten Abend!
Ich hätte mal eine Frage.
Ich bin alleinerziehend und beziehe folgende Leistungen:
Alg 1 : 1148€
Wohngeld: 506€
Kindergeld: 588€
Kinderzuschlag: 244€
Miete: Kalt: 570€ Nk 180€ Hk 100€
Habe 3 Kinder ( 9J, 8J und 1J)
Wieviel darf gepfändet werden und dürfen Nachzahlungen ( durch Bearbeitungszeit vom Wohngeld wurde für 3 Monate aufeinmal überwiesen) auch gepfändet werden?
Mfg und Vielen Dank im Voraus!
Sasu 123
Sehr geehrte Fragestellerin,
es ist grundsätzlich möglich, den Grundfreibetrag auf Ihrem Pfändungsschutzkonto zu erhöhen bzw. Nachzahlungen zu berücksichtigen. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen auch diesen Beitrag auf unserer Homepage: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/fragen-und-antworten-zum-p-konto/
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt