P-Konto Guthaben bei Kto-Wechsel wird nicht ausgezahlt

Guten Tag!
Mein Lebensgefährte ist in der Wohlverhaltensphase ( 5 Jahre) und hat ein P-Konto bei der Postbank. Dort liegt auch eine Pfändung drauf. Er geht arbeiten, der Verdienst übersteigt den Freibetrag, es werden auch Gelder vom Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter gezahlt. Insgesamt wurde, in den letzen Monaten 3 x Gelder an den Gläubiger überwiesen. Er hat jetzt das Konto zur Sparkasse gewechselt und will das P Konto kündigen. Dort sind noch 600 Euro Guthaben drauf, auf die er nicht zugreifen kann, die Bank will das Geld nicht freigeben, weil kein Geld eingegangen ist. Wir wüssten gerne ob die Gelder die die Postbank an die Gläubiger gezahlt hat rechtmäßig waren und wie es möglich ist an das restliche Guthaben zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Pfanni

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    wenn der Arbeitgeber bereits die pfändbaren Beträge an den Insolvenzverwalter abführt, dürften auf dem Konto eigentlich nur noch unpfändbare Beträge ankommen. Ohne genauere Kenntnis der Beträge kann ich nicht beurteilen, ob hier die Beträge korrekt berechnet wurden.
    Leider kann ich auch nicht beurteilen, warum Ihr Partner sich die 600 Euro nicht auszahlen lassen kann. Da es sich um unpfändbares Einkommen handelt, hat Ihr Partner in der Wohlverhaltensphase das Recht, damit Ersparnisse zu bilden. Dies sollten Sie der Bank mitteilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre KGR Anwaltskanzlei

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