Inkasso

Sehr geehrter Herr RA,
habe heute Post vom Inkassounternehmen bekommen, ich hatte die Schuld bei der Firma Otto beglichen, die gaben mir trotz mehrerer Rueckfragen nie eine konstruktive Antwort. Ich ueberwies 50,00 Euro per Dauerauftrag, nun wurde mir mitgeteilt ich solle mich an das Inkassounternehmen wenden. Heutiger Brief, da ich noch mehr Forderungen bei ihnen habe behalten sie das Geld dafuer ein und von den 50,00 Euro haben sie einfach 4,50 Euro abgezogen.
Ist das Ganze rechtens, duerfen die einfach so ueber mein Geld verfuegen?
Haette ich nicht nachgefragt, es war immerhin im Dezember und Februar, dann wuesste ich nicht einmal Bescheid darueber.
Bitte “erhellen”” sie mich. Warte auf Antwort,
mit freundlichen Gruessen
C.M.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    es kommt darauf an, ob eine sogenannte Tilgungsbestimmung vorgenommen wurde. Das bedeutet, wenn mehrere Forderungen offen sind, können Sie bei der Zahlung bestimmen, welche Forderung bezahlt werden soll. Wenn die Zahlung direkt an die Firma Otto vorgenommen wurde, kann man davon ausgehen, dass damit bestimmt wurde, dass die Rechnung dieser Firma damit bezahlt werden soll und nicht eine Forderung eines anderen Unternehmens beim gleichen Inkassobüro. Somit würde in diesem Fall meiner Meinung nach eine Tilgungsbestimmung vorliegen und das Inkassobüro hätte die Zahlung nicht zur Tilgung der anderen Forderung verwenden dürfen.

    Wenn Ihnen nicht bekannt war, dass die Forderung abgetreten wurde, so muss das Inkassobüro die Zahlung an die Firma Otto in voller Höhe gegen sich gelten lassen. Ohne nähere Angaben kann ich zur Berechtigung der Gebühren keine weiteren Aussagen treffen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert