P-Konto und Pfändungsfreibetrag

Guten Tag,
ich erhalte 2 Erwerbsunfähigkeitsrenten. Laut Pfändungsrechner habe ich ein unpfändbares Einkomen von ca. 1500,00 EUR. Mein P-Konto ist gepfändet. Wie kann ich erreichen, dass mir monatlich der Betrag von 1500 EUR zur Verfügung steht und nicht nur der Freibetrag des P-Kontos?

Herzlichen Dank im voraus.
Schnecke

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Ratsuchender,

    diesen Unterschied zwischen P-Konto und dem Freibetrag laut Pfändungstabelle kann man beseitigen, indem man der Bank eine entsprechende Bescheinigung zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags vorlegt. Diese sogenannte 850k-Bescheinigung kann auch unsere Kanzlei als “geeignete Stelle” Ihnen ausstellen.
    Wenden Sie sich dafür einfach per E-Mail an info@anwalt-kg.de.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert