P-Konto und Pfändungsfreibetrag
Guten Tag,
ich erhalte 2 Erwerbsunfähigkeitsrenten. Laut Pfändungsrechner habe ich ein unpfändbares Einkomen von ca. 1500,00 EUR. Mein P-Konto ist gepfändet. Wie kann ich erreichen, dass mir monatlich der Betrag von 1500 EUR zur Verfügung steht und nicht nur der Freibetrag des P-Kontos?
Herzlichen Dank im voraus.
Schnecke
Sehr geehrter Ratsuchender,
diesen Unterschied zwischen P-Konto und dem Freibetrag laut Pfändungstabelle kann man beseitigen, indem man der Bank eine entsprechende Bescheinigung zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags vorlegt. Diese sogenannte 850k-Bescheinigung kann auch unsere Kanzlei als “geeignete Stelle” Ihnen ausstellen.
Wenden Sie sich dafür einfach per E-Mail an info@anwalt-kg.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht