Privatinsolvenz

ich bin in der Privatinsolvenz drin ..meine frage muss ich die Gläubiger weiter hin bez. ich lese immer wieder das ich es nicht muss ….gibt es dafür ein Gesetzt oder Paragraphen.. was ich den Gläubigern schicken kann …mfg

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    es würde dem Sinn der Privatinsolvenz zuwider laufen, wenn man während des Insolvenzverfahrens die Gläubiger weiterhin bezahlen müsste. Ihr pfändbares Einkommen geben Sie stattdessen dem Insolvenzverwalter ab, dieser verteilt es gleichmäßig unter den Gläubigern. Geregelt ist dies unter anderem in §§ 89, 294 InsO.
    Wir raten unseren Mandanten bereits kurz vor Einleitung des Insolvenzverfahrens, rigoros alle Zahlungen an die Gläubiger einzustellen.
    Wenn bei Ihnen das Insolvenzverfahren bereits läuft, müssten die Gläubiger davon erfahren haben, wenn Ihr Gläubigerverzeichnis vollständig war.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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