Privatinsolvenz
ich bin in der Privatinsolvenz drin ..meine frage muss ich die Gläubiger weiter hin bez. ich lese immer wieder das ich es nicht muss ….gibt es dafür ein Gesetzt oder Paragraphen.. was ich den Gläubigern schicken kann …mfg
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Sehr geehrter Fragesteller,
es würde dem Sinn der Privatinsolvenz zuwider laufen, wenn man während des Insolvenzverfahrens die Gläubiger weiterhin bezahlen müsste. Ihr pfändbares Einkommen geben Sie stattdessen dem Insolvenzverwalter ab, dieser verteilt es gleichmäßig unter den Gläubigern. Geregelt ist dies unter anderem in §§ 89, 294 InsO.
Wir raten unseren Mandanten bereits kurz vor Einleitung des Insolvenzverfahrens, rigoros alle Zahlungen an die Gläubiger einzustellen.
Wenn bei Ihnen das Insolvenzverfahren bereits läuft, müssten die Gläubiger davon erfahren haben, wenn Ihr Gläubigerverzeichnis vollständig war.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht