P-Schutz

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Monat 6 dieses Jahres befinde ich mich in der Privatinsolvenz.
Monatlich wird mein pfändbares Einkommen vom Lohn abgetreten.
Jedoch habe ich noch alte Pfändungen auf meinem P-Schutz Konto,
weshalb ich trotzdem keine freie Verfügung über mein Konto habe.
Das “eingefrorene ” Geld hat sich schon ordentlich angestaut.
Meine Insolvenzverwaltung scheint trotz mehrfacher nachfrage es nicht wirklich zu interessieren.

Wie kann ich hier am Besten vorgehen?
An die Gläubiger abtreten darf ich ja auch nicht…
Ist es denn erlaubt? Im Endeffekt findet ja eine Doppelpfändung statt…

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich besteht in der Insolvenz bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens (Beginn der Wohlverhaltensphase) die (paradoxe) Situation, dass Sie das unpfändbare Einkommen abheben und ausgeben müssen, da es sonst in die Insolvenzmasse fällt.
    Daher ist bis zum Beginn der Wohlverhaltensphase der Insolvenzverwalter zuständig dafür, die Pfändung aufheben zu lassen, es sei denn, das Konto wurde bereits freigegeben.
    Sie könnten sich allerdings selbst an die Gläubiger wenden und diese auffordern, die Pfändung aufzuheben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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