Einkommenssteuer im Insolvenzverfahren

Guten Tag,
ich befinde mich im ertsen Jahr der Insolvenz, noch nicht in der Wohlverhaltensphase.
Die Insolvenzverwalterin hat mich schriftlich aufgefordert, meine Steuererklärung 2019 durchzuführen und direkt an das FA zu senden,
Ich habe dann die Einkommenssteuer 2016,2017,2018 und 2019 über Elster online durchgeführt.
Nun hat mit das Finannzamt für 2016,2017 und 2018, € 3200,00 auf mein P-Konto überwiesen.

Darüber habe ich die Insolvenzverwalterin sofort informiert. Diese teilte mir dann mit, das Sie den Betrag noch einmal vom FA fordern wird. Inwischen habe ich auch einen Brief vom FA bekommen, das diese das Geld zurück will. Was kann ich tun?
Die Insolvenzverwalterin hat ja Zugriff auf das P-Konto
Für ien zeitnahe ANtwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich wäre der Ablauf so, dass das Finanzamt erneut an den Insolvenzverwalter leisten muss und das Geld von Ihnen zurückfordern kann.

    Dass das Finanzamt und der Insolvenzverwalter sich darauf einigen, dass der Verwalter das Geld soweit möglich von Ihrem P-Konto einzieht, liegt zwar im Bereich des Möglichen, dies wäre aber eine Sache der Kommunikation zwischen allen Beteiligten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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