Pfändungsfreibetrag

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
ich würde gerne v. ihnen wissen ob es einen höheren Pfändungsfreibetrag gibt wenn med. Gründe vorhanden sind und wenn JA, dann würde ich gerne wissen welche Bescheinigungen dafür nötig wären.
Ich selbst habe einen Schwerbehindertengrat v. 80G, bin Diabetiker 2 und leide unter Bluthochdruck.
Bin diesbezüglich in ärtzlicher Behandlung in dreimonatigen Abständen.
Selbst bin ich 67 Jahre alt und Rentner und hatte vor der Altersrente über einige Jahre eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen.
Gerne erwarte ich ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    der Gesetzgeber privilegiert selbstverständlich schwer erkrankte Personen. Allerdings nur, wenn diese Personen eine außergewöhnliche, finanzielle Belastung durch ihre Erkrankung erfahren. Diese kann beispielsweise in teuren, nicht von der Krankenkasse getragenen Medikamenten oder Hilfsmitteln liegen. Es wäre sodann ein Antrag nach § 850f Abs. 1 b) ZPO (Zivilprozessordnung) beim zuständigen Gericht zu stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V: Ghendler
    Rechtsanwalt

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