Pfändungsfreigrenze Saisonjob

Guten Tag,
ich habe einen befristeten Saisonjob von April – Oktober. Mein Einkommen liegt bei ca. 1850 Netto. Nun steht mir auf meinem P Konto nur ein Betrag bis zur Pfändungsfreigrenze zur Verfügung, Rest ca. 700€ wird gepfändet (Steuerschulden).

Da jetzt schon feststeht das ich ab November bis März 2021 ALG 1 beziehe ist der gepfändete Betrag von ca. 700 nicht als benötigte Rücklage für diese Zeit möglich.

Meine Frage:
Habe ich ein Recht die Freigrenze auf des jährliche Einkommen berechnen zu lassen damit ich für die Durststrecke im ALG1 etwas mehr Geld zur Verfügung habe um nicht zu sehr auf das Einkommen meines Mannes angewiesen zu sein?

Besten Dank für Ihre Hilfe!.Familie R aus Z

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    die Pfändungsfreigrenze bezieht sich auf den Monat, die Woche oder den einzelnen Tag (§ 850c ZPO), nicht aber auf ein jährliches Einkommen. Der Pfändungsfreibetrag kann zwar auf Antrag beim Vollstreckungsgericht erhöht werden. Dies geht jedoch nur in den gesetzlich geregelten Fällen (§ 850f ZPO), also wenn etwa der notwendige Lebensunterhalt gefährdet würde oder besonders hohe Unterhaltsleistungen zu leisten wären oder wenn Sie aus persönlichen bzw. beruflichen Gründen besondere Bedürfnisse (z.B. hohe Krankheitskosten) hätten. Dies ist in Ihrem Falle nicht erkennbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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