Auflösung ohne Sperrjahr: Miete, Pflichten & Kosten

Guten Tag.
Ich würde gerne eine GmbH Auflösen, habe aber noch folgende Fragen zu dem Prozess:

1. Der Prozess dauert bis zu 3 Monaten, muss in dieser Zeit noch Miete gezahlt werden? Bzw, bis zu welchem Zeitpunkt der Auflösung muss gezahlt werden?
2. Ab welchem Punkt innerhalb des Prozesses muss der Handel bzw. der Verkauf von Waren eingestellt werden?

Das sind zwei Faktoren, die einen massiven Einfluss auf die noch möglichen Kosten haben können. Wenn ich schon von Beginn an den Handel einstellen muss, also keine Einnahmen mehr generieren darf, aber noch die 3 Monate Miete zahlen müsste + die bis zu 3000€ die mich die Auflösung kosten würde drauf legen muss, müsste die Firma ja ein dickes Geldpolster haben um diese letzten Monate noch zu überstehen.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    erstmal ganz herzlichen Dank für Ihre Anfrage und das uns entgegengebrachte Vertrauen.

    Die Auflösung einer Gesellschaft ist voraussetzungsreich. Zum Zeitpunkt des Verfahrensbeginns müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    1. Keine Schulden
    2. Keine laufenden Verpflichtungen und Verbindlichkeiten und
    3. Kein Vermögen
    4. Steuerliche Unbedenklichkeit

    Zudem muss der Geschäftsbetrieb eingestellt sein.
    Weitere Informationen finden Sie unter: https://anwalt-kg.de/gesellschaftsrecht/gmbh-aufloesen-loeschen/#Voraussetzungen

    Gerne können Sie sich über die kostenlose Hotline mit uns in Verbindung setzten.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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