Pfändungsschutzkonto

Kann der Gläubiger den Zeitpunkt der Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos beim Dritschuldner (Bank) erfragen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich umfasst der Auskunftanspruch gemäß § 840 Abs. 1 Nr. 5 ZPO nur die Angabe, ob es sich um ein P-Konto handelt aber nicht die Auskunft darüber, wann dieses eröffnet wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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