Pfändungsschutzkonto
Kann der Gläubiger den Zeitpunkt der Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos beim Dritschuldner (Bank) erfragen?
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich umfasst der Auskunftanspruch gemäß § 840 Abs. 1 Nr. 5 ZPO nur die Angabe, ob es sich um ein P-Konto handelt aber nicht die Auskunft darüber, wann dieses eröffnet wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht