Pfändbares Einkommen

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich seit November 2020 im Regelinsolvenzverfahren.
Meine selbständige Tätigkeit wurde mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens freigegeben. Im Laufe des Jahres 2021 wurden von meinen Konto ca. 3.000,- Euro gepfändet, der jeweils über dem Freibetrag liegende Betrag. Zusätzlich wird ein fiktives Einkommen von ca. 200,- Euro angenommen. Laut Insolvenzverwalter sind also für das Jahr 2021 ca. 5.400 Euro zu zahlen. Ist diese Rechnung korrekt?
Ich bin davon ausgegangen das der gepfändete Betrag zur Deckung des pfändbaren Anteils des fiktiven Einkommens genutzt wird.
Vielen Dank!

Mit besten Grüßen,
M.B.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    wir von der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei sind auf Insolvenzrecht spezialisiert und bieten eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zum Regelinsolvenzverfahren zur Verfügung.

    In Bezug auf Ihre Frage, ob die Berechnung des Insolvenzverwalters korrekt ist, möchten wir Ihnen folgende Informationen geben:

    Im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens werden die pfändbaren Einkünfte des Schuldners ermittelt und anhand des pfändbaren Anteils berechnet. Der pfändbare Anteil ist der Teil des Einkommens, der über dem Freibetrag liegt und somit für die Gläubiger zur Verfügung steht.

    Sollte Ihre selbständige Tätigkeit mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens freigegeben worden sein, können Sie weiterhin Einkünfte erzielen. Diese Einkünfte sind jedoch auf den pfändbaren Anteil zu prüfen und ggf. zu verwerten.

    Wir möchten darauf hinweisen, dass eine genaue Berechnung des pfändbaren Einkommens sowie der Verwertung der Einkünfte im Einzelfall erfolgen muss. Hierbei spielen verschiedene Faktoren wie z.B. Unterhaltsverpflichtungen, Krankheitskosten oder Schuldenregelungen eine Rolle.

    Gerne bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an, um Ihre individuelle Situation zu prüfen und Ihnen gegebenenfalls weitere Handlungsoptionen aufzuzeigen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin auf unserer Website unter folgendem Link: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/.

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass die vorliegende Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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