Pfändung von Sterbegeldversicherung

Hallo, mein Mann und ich werden in die Privatinsolvenz gehen. Im Moment läuft noch der Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung.
Wir haben jeder über den VDK-Sozialverband vor ca. 3 Jahren eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen mit einer Auszahlsumme von 6 Tsd. €/Person.
Ich habe hierzu widersprüchliche Aussagen erhalten:
a) Aussage eines Anwalts: Pech gehabt, diese Versicherungen nur bis zu einer Summe von 5.600 € unpfändbar.
b)BGH-Urteil § 850 b aus 2007: Nur dann pfändbar, wenn die Versicherungssumme (damit ist der aktuelle Rückkaufswert der Police gemeint) einen Betrag von 3.579 € übersteigt.
Was ist richtig? Vielen Dank.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragesteller,
    2007 hatte der BGH entschieden, dass eine Sterbegeld-Versicherung nur dann pfändbar ist, wenn die Versicherungssumme einen Betrag von 3.579 Euro übersteigt. Er bezog sich damit auf § 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Seit damals wurde der entsprechende Paragraf geändert und nennt nunmehr den Betrag von 5 400 Euro.
    Beste Grüße

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