Sehr geehrter Fragesteller,
Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums wird die Energiepreispauschale von einer Lohnpfändung nicht erfasst. Hinsichtlich Kontopfändung und P-Konto ist folgendes zu sagen: Klar ist, dass es sich bei der Energiepreispauschale um eine staatliche Sozialleistung handelt. Ob auch sie aber unter die Erhöhungsbeiträge fällt ist bislang nicht abschließend geklärt.
Beste Grüße
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Sehr geehrter Fragesteller,
Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums wird die Energiepreispauschale von einer Lohnpfändung nicht erfasst. Hinsichtlich Kontopfändung und P-Konto ist folgendes zu sagen: Klar ist, dass es sich bei der Energiepreispauschale um eine staatliche Sozialleistung handelt. Ob auch sie aber unter die Erhöhungsbeiträge fällt ist bislang nicht abschließend geklärt.
Beste Grüße