Pfändungsbetrag bei Bezug von PKV Krankentagegeld
Guten Tag, Ich beziehe Netto Krankentagegeld der PKV.
Kann ich von diesem Nettokrankentageld, den Unterhalt, den Krankenversicherungsbeitrag und die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung herunter rechnen um den genauen Pfändungsbetrag zu ermitteln oder stimmt der Berechnung der PKV :
Nettokrankentageld (einbezogen 1x Unterhalt) ergibt den Pfändungsbetrag.?
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
auch während des Bezugs von Krankentagegeld haben privat Versicherte grundsätzlich Anspruch darauf, dass ihr Pfändungsfreibetrag um einen zusätzlichen Freibetrag für die zu zahlenden Beiträge zur privaten Krankenversicherung erhöht wird. Dies muss auch die private Krankenversicherung bei einer direkten Pfändung des Krankentagegelds beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht