Verkürzung der Privatinsolvenz

Hallo,
zum 18.04.21 möchte ich meine Insolvenz auf 5 Jahre verkürzen. Anhand meiner Gehaltsabrechnungen kann ich ausrechnen was mein Treuhänder bereits aus meinem Gehalt erhalten hat. Jedoch habe ich nie eine Information bekommen zu meinen Einkommenssteuererklärungen die ich ausfüllen musste oder eventuelle andere Mittel die dem Treuhänder zugegangen sind. Des weiteren bekomme ich selbst heute keine genauen Angaben zu den Verfahrenskosten, da das Verfahren noch laufen würde (es wird versucht bei jemandem mein damals verliehenes Geld ein zu treiben).

Ich bat meinen Treuhänder um eine Information über die Höhe der Verfahrenskosten und eine Angabe über die bisher erhaltenen Mittel und erhielt folgende Antwort:

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grundsätzlich beträgt die Laufzeit Ihres am 18.04.2016 eröffneten Insolvenzverfahren sechs Jahre.

Gemäß § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO besteht die Möglichkeit die sechsjährige Laufzeit auf fünf Jahre zu verkürzen, sofern die Kosten des Verfahrens berichtigt sind. Dies ist vorliegend voraussichtlich der Fall.

Insoweit weise ich darauf hin, dass Ihrerseits (ab dem 1. Tag nach der fünf Jahresfrist, hier 19.04.2021) die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung bei dem Amtsgericht/ Insolvenzgericht zu stellen. Eine genaue Bezifferung der Verfahrenskosten ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da sich die Insolvenzmasse und mithin die Verfahrenskosten bis zum Zeitpunkt der Vorlage der Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO noch verändern werden.

Die Voraussetzungen für die Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung sind grundsätzlich von Ihnen glaubhaft zu machen. Die erteilten Angaben erheben somit keinen Anspruch auf Richtigkeit.
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Meine Frage nun: Ist der Treuhänder nicht zumindest verpflichtet mir mit zu teilen was er nun aus welchen Quellen erhalten hat? Die Insolvenzpfändung errechne ich mir selber anhand der Gehaltsabrechnungen aber alle anderen Informationen fehlen mir. Kann ich überhaupt einen Antrag stellen ohne die Höhe der Verfahrenskosten zu wissen?

Vielen Dank im Voraus
Entschuldigung für dieses riesen Text – hielt alle Infos für notwendig

3 Kommentare
  1. Herr R. .
    says:

    Vielen Dank für Ihre aufschlussreiche und hilfreiche Antwort. Eine Frage stellt sich mir noch. Bitte ich um Einsicht in die Insolvenzakte beim Amtsgericht, oder mache ich dies bei meinem Treuhänder? Also existieren die Handakte und Insolvenzakte beide beim Treuhänder, und die eine davon darf ich einsehen?

    Vielen Dank im Voraus

    • Andre Kraus
      says:

      Die Einsichtnahme in die Insolvenzakte wird beim Insolvenzgericht beantragt.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr R.,

    das von Ihnen beschriebene Problem ist in der Praxis immer wieder anzutreffen. Sie haben einmal die Möglichkeit, Einsicht in die Insolvenzakte zu nehmen. Hieraus können Sie Rückschlüssen auf die zu erwartenden Verfahrenskosten ziehen. Des weiteren können Sie den Verkürzungsantrag beim Insolvenzgericht etwa 6 Monate vor Ablauf der fünf-Jahresfrist stellen. Damit wird das Gericht in die Lage versetzt, Ihnen Hinweise und Nachbesserungsauflagen zu erteilen. Es kann ggf. auch auf den Insolvenzverwalter einwirken. Bei der Antragstellung braucht es keiner besonderen Formulierung. Sie sollten in Ihrem Schreiben zum Ausdruck bringen, dass die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren anstreben. Eine allgemeine Mitteilungspflicht in der Ihnen gegenüber angegebenen Form besteht nicht. Auch die Handakte des Treuhänders ist nicht einsehbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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