Pfändungsfreibetrag

Guten Tag,
im März 2018 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Derzeit beziehe ich eine volle Erwerbsminderungsrente sowie eine Betriebsrente zusammen sind das 1.290 Euro. Laut Pfändungstabelle dürfen 109,34 Euro gepfändet werden. Es es jedoch so, das von der Betriebsrente schon 98,34 Euro einbehalten werden, die dann direkt an meine Insolvenzverwalterin gehen. Am Anfang diesen Monats wurden von meinem Konto (ist ein P-Konto) 176,67 Euro abgebucht. Ich habe kein Guthaben auf meinem Konto und muss die monatlichen Ausgaben von dem verfügbaren Einkommen besteiten. Mir erscheint der insgesamt einbehaltene zu hoch. Wie ist Ihre Meinung und wo kann ich mich hinwenden, wenn ich mit der Höhe der Summen nicht einverstanden bin?

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    in Ihrem Falle dürfte es wohl zu einer Doppelpfändung gekommen sein. Es ist möglich, beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Anpassung der Pfändungsfreigrenzen auf Ihrem Pfändungsschutzkonto zu stellen. Auf diesem Wege kann berücksichtigt werden, dass bereits bei Ihrer Rentenkasse eine Pfändung erfolgt. Ein solcher Antrag kann beispielsweise beim zuständigen Rechtspfleger gestellt werden. Sollten Sie anwaltliche Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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