Pfändungsfreibetrag
Hallo, ich bin in der Privatinsolvenz und wollte wissen ob sich der Pfändungsfreibetrag ändert wenn ich zu meiner Freundin ziehe und weniger Miete bezahlen muss.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Sehr geehrter Fragesteller,
das kann leider berücksichtigt werden. In dem Pfändungsfreibetrag ist z.B. nach Feststellung des AG Wuppertal (v. 14.2.2020 – 44 M 7876/19) ein Mietanteil enthalten. Wenn die Miete tatsächlich nicht (voll) gezahlt wird, bedeutet dies, dass der Schuldner einen Pfändungsfreibetrag in Anspruch nimmt, der nicht nötig ist, um seinen Lebensunterhalt sicherzustellen. Das heißt, dass der Pfändungsfreibetrag gekürzt werden könnte/müsste.
Beste Grüße