Hallo, ich bin in der Privatinsolvenz und wollte wissen ob sich der Pfändungsfreibetrag ändert wenn ich zu meiner Freundin ziehe und weniger Miete bezahlen muss.
Sehr geehrter Fragesteller,
das kann leider berücksichtigt werden. In dem Pfändungsfreibetrag ist z.B. nach Feststellung des AG Wuppertal (v. 14.2.2020 – 44 M 7876/19) ein Mietanteil enthalten. Wenn die Miete tatsächlich nicht (voll) gezahlt wird, bedeutet dies, dass der Schuldner einen Pfändungsfreibetrag in Anspruch nimmt, der nicht nötig ist, um seinen Lebensunterhalt sicherzustellen. Das heißt, dass der Pfändungsfreibetrag gekürzt werden könnte/müsste.
Beste Grüße
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Sehr geehrter Fragesteller,
das kann leider berücksichtigt werden. In dem Pfändungsfreibetrag ist z.B. nach Feststellung des AG Wuppertal (v. 14.2.2020 – 44 M 7876/19) ein Mietanteil enthalten. Wenn die Miete tatsächlich nicht (voll) gezahlt wird, bedeutet dies, dass der Schuldner einen Pfändungsfreibetrag in Anspruch nimmt, der nicht nötig ist, um seinen Lebensunterhalt sicherzustellen. Das heißt, dass der Pfändungsfreibetrag gekürzt werden könnte/müsste.
Beste Grüße