Unterhaltpflichtige Person

Hallo

habe 2 kinder 13 und 17 die noch Schule Besuchen.
Meine Frau arbeitet als Minijob
Ich verdiene ca 3000€ Monatlich
Insolvenz Verwalter hat beantragt das meine nicht als unterhaltspflichtig Berechnet werden soll da sie einkommen 450€ hat
Ich habe an Gericht Geschrieben dass sie manchmal unter 400€ bekommt oder manchmal 500€ kommt drauf an wie immer arbeit da ist.
Jetzt will das Gericht von letzten 6 Monaten Abrechnung von meiner Frau haben die auch immer fast 500€ ist.
Wie kann ich Gericht jetzt erklären dass ich das Geld brauche bzw soll Meine Frau als unterhaltspflichtig gezählt werden soll?
Wie kann das Gericht Überzeugen??

Mit freundlichen Grüßen

Kliem

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller
    Gläubiger müssen die Unterhaltsberechtigung des Ehepartners vor Gericht bestreiten und einen Beschluss erwirken. Sonst gelten auch Ehepartner mit Einkommens als unterhaltsberechtigt.

    Liegt das Einkommen nicht über dem Sozialhilfesatz, so besteht grundsätzlich Unterhaltsberechtigung. Bei hohen Einkommen der Ehefrau, über Ihrem eigenen, bestünde dagegen keine Unterhaltsberechtigung. In allen anderen Fällen muss das Gericht entscheiden.
    Beste Grüße

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