Pfändungsschutzkonto mit Insolvenzbeschlag

Hallo Ich habe eine Frage zum Insolvenzbeschlag meines Pfändungsschutzkontos. Ich bin seit 2,5 Jahren in der Wohlverhaltensphase. Nun habe ich auf meinem Pfändungsschutzkonto Geld angespart um mir ein neues Auto anzuschaffen. Da ich nun den Freibetrag des P Kontos überschrittenhabe, kann ich nicht mehr über mein Konto verfügen. Es werden keine Lastschriften mehr bedient, und auch Überweisungen sowie Bargeld Abhebungen sind nicht mehr möglich.
Nach Rücksprache mit der Bank um das P Konto wieder in ein normales Konto umzustellen, wurde mir mitgeteilt, das ich auch bei Rückstellung in ein normales Girokonto nicht über mein komplettes Konto Guthaben verfügen kann. Auf meiner Nachfrage warum das so ist, wurde mir mitgeteilt das der Insolvenzverwalter mein Konto nicht Freigegeben hat. Ist es denn nicht so das ich in der Wohlverhaltensphase frei über mein Konro wieder verfügen kann ? Wie soll es denn möglich sein Geld anzusparen. Der Insolvenzverwalter darf doch eigentlich nur über den Pfänbaren Anteil meiner Lohnzahlung verfügen, und nicht mehr über mein Konto Guthaben. Was muss ich nun Unternehmen damit ich über mein Geld verfügen kann. Eine weitere Pfändung liegt auf meinem Konto nicht vor.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    da ich die Einzelheiten Ihres Falles nicht kenne, kann ich nicht sagen, weshalb das bei Ihnen der Fall ist. Aber in der Tat ist es so, dass in der Wohlverhaltensperiode auch wieder Ansparungen möglich sind. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und ihn auf den von Ihnen genannten Einwand anzusprechen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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