Keinen Platz trotz Zusage
Wir haben für unsere 3 Jahre alt Tochter einen Platzzusage in Juni 2020 bekommen. Der Eingewöhnungtermin wurde erst später bestätigt für den 19.01.2021. Da unsere Tochter in der Krippe war, müssten wir den Krippen-Vertrag kündigen. Jetzt heißt es wegen Personalmangel können keine Eingewöhnungen im Kindergarten stattfinden. Wir müssen jetzt unsere Tochter selber betreuen und können nicht arbeiten. Haben wir in dieser Situation einen Schadenersatzanspruch?
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