Pkw-Darlehen über Arbeitgeber im dritten/vierten Jahr der PI

Hallo, ich habe die Möglichkeit in meiner Firma beruflich zu entwickeln. Voraussetzung hier wäre jedoch, dass ich mobil bin. Mein Arbeitgeber bietet hierfür ein zinsloses Pkw-Darlehen; das monatlich Gehalt würde sich somit um die Raten reduzieren. Frage: ich weiß, dass es grundsätzlich schon möglich ist, während der PI einen Kredit/ein Darlehen aufzunehmen. Vorausgesetzt, man findet überhaupt eine Einrichtung, Privatperson etc., die sich darauf einlässt.
Meinem Arbeitgeber ist natürlich meine Situation bekannt und man würde mir tatsächlich dieses Darlehen gewähren. Wie verhält sich hier denn der Sachverhalt bezüglich der Obergrenze des Pfändungsbetrages? Stören sich die quasi die Beträge? Würde der pfändbare Teil meines Gehaltes stören?

Ich freue mich auf ihre Rückmeldung!
Viele Grüße

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich besteht die Möglichkeiten erhöhte Aufwendungen berücksichtigen zu lassen, die für die Berufsausübung besonders notwendig sind. Dies muss beim Insolvenzgericht beantragt werden. Zugleich ist grundsätzlich zu bedenken, dass die Aufnahme von Verbindlichkeiten auch zur Versagung der Restschuldbefreiung führen kann, wenn diese unangemessen sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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