PKw in der Wohlverhaltensphase

Hallo,
ich befinde mich seit ca. 18 Monaten in der WVP (nach neuem
InsoRecht) und möchte mir aus Ansparung aus pfändungsfreien
Einkommen einen billigen PKW kaufen ( ca. 1.800 €).
Kann ich dies ohne weiteres tun und muß ich den
Insolvenzverwalter informieren?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Freundliche Grüße

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    Im eigentlichen Insolvenzverfahren verteilt der Insolvenzverwalter Ihr pfändbare Vermögen an Ihre Gläubiger. In der Wohlverhaltensphase treten Sie nur Ihr pfändbares Einkommen an den Treuhänder ab, der es an die Gläubiger verteilt. Sie haben zwar noch bestimmte Obliegenheiten und dürfen z.B. keine unangemessenen Verbindlichkeiten eingehen oder Geld verschwenden. Das dürfte bei dem geplanten Kauf aber nicht der Fall sein.
    Beste Grüße

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