Verjährung von Wohngeld Ansprüchen nach Versagen der Restschuldbefreiung

Verjährung von Wohngeld Ansprüchen nach Versagen der Restschuldbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Ehefrau hatte 2011 eine Überzahlung des Wohngelds, aufgrund des Jobverlusts hat sich das mit dem Arbeitslosengeld verschnitten.

Eine Insolvenz wurde 2016 gestartet, die Forderung der Wohngeldstelle wurde mit in die Insolvenztabelle der Gläubiger eingetragen.

Die Insolvenz wurde 2022 beendet, die Restschuldbefreiung wurde versagt.

Jetzt 2023 fordert die Wohngeldbehörde die Forderung wider ein,
mit der Begründung das die Restschuldbefreiung versagt wurde.

Meine Frage ist folgende:

Die Forderung war aus dem Jahr 2011 und war bereits verjährt bevor sie
zu der Insolvenz angemeldet wurde, durch das Versagen der Restschuldbefreiung,
meint die Wohngeldbehörde, dass die verjährte Forderung wieder vollstreckbar ist.

Ist das richtig so oder ist die Forderung unabhängig vom Insolvenzverfahren
trotzdem verjährt und somit nicht vollstreckbar?

Mit freundlichen Grüßen

Jlark

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    Sie befinden sich hier im öffentlichen Forum für allgemeine Fragen, das für jeden Nutzer einsehbar ist. Rechtsrat im Einzelfall, den Sie ja hier detailreich geschildert haben, dürfen wir hier nicht erteilen. Bitte wenden Sie sich an unser Team unter 0221 6777 00 55 oder koeln@anwalt-kg.de
    Beste Grüße

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