PKW trotz Insolvenz? Kein Eigentümer, aber Halter?

Hallo und guten Tag,
nun habe ich mich schon durch etliche Webseiten gelesen. Das Thema wird schon häufig behandelt und es gibt etliche Infos. Doch meistens geht man davon aus, dass man mit der Zulassung eines PKWs immer auch gleichzeitig als Eigentümer des Kfz gesehen wird. Und genau das muss überhaupt nicht immer so sein. Oft genug sind Halter und Eigentümer eines PKWs zwei unabhängige Personen. Das ist ganz normal.

In den Infos im Internet geht man hauptsächlich davon aus, dass man durch Kauf/Finanzierung selber Eigentümer wird. Oder das man durch die Zulassung eines PKW auch als Eigentümer gesehen wird. Dies kann natürlich Folgen für die Insolvenz nach sich ziehen.

In meinem Fall jetzt gerade ist es etwas anders. Ich würde nicht Eigentümer eines PKW sein. Aber Halter. Wir können einfach nicht in Erfahrung bringen, wie die Folgen für die Insolvenz sind. Und zusätzlich noch, ob der PKW dann trotzdem als Eigentum und somit als beschlagnahm barer Wert angesehen wird.

Schuldenberatung, Insolvenzverwalter und Gericht liefern dazu teilweise widersprechende Aussagen oder Informationen.

Hier nun zu meinem Fall:
Eröffnung des Insolvenzverfahren Anfang 2019
Soweit ich es verstehe befinde ich mich vor der Wohlverhaltensphase.
Bedarfsgemeinschaft: Meine beiden Kinder und ich.
Einkommen: ALG II

Mein Ex-Partner stellt mir einen alten PKW kostenfrei zur Verfügung. Gerade wegen unserer zwei Kinder, die bei mir leben.
Der PKW (Baujahr 2003) hat laut Gebrauchtwagenbewertung (DAT) einen Händler-Ankaufswert von ca. 650 bis 700 Euro.
Die normale Instandhaltung übernimmt mein Ex-Partner berufsbedingt, so dass keine Kosten für mich entstehen.
Einzige Bedingung ist, dass ich Halter werde und die Kosten für Steuer und Versicherung tragen müsste. Mein Ex-Partner möchte sicher stellen, dass er nie wegen des PKW in finanzielle Verantwortung gezogen werden kann. Daher diese Bedingung.
Damit würde mein Ex-Partner weiterhin Eigentümer des PKW sein.
Ich selber in meiner Insolvenz würde der Halter werden.

Was wären nun ggf. die Konsequenz?
1. Würde diese Konstellation Folgen für die Insolvenz haben?
2. Wenn ja, welche?
3. Würde der PKW möglicherweise beschlagnahmt werden? Vielleicht weil man dennoch als Eigentümer gesehen wird? Oder wegen anderer Gründe?
4. Wie ließe sich nachweisen, dass man zwar Halter ist, aber nicht Eigentümer des PKW?

Es wäre klasse, wenn man diesen Fall beleuchten könnte. Sicherlich ist es auch für andere von Interesse.

Herzliche Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    vielen Dank für Ihre Frage, die tatsächlich auch bei uns in der Beratungspraxis häufiger vorkommt.
    Grundsätzlich kann ein Gegenstand nur in die Insolvenzmasse fallen, wenn er sich im Eigentum des Insolvenzschuldners befindet. Jedoch gilt bei Gegenständen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, erst einmal die Vermutung, dass dieser auch Eigentümer ist. Dies ist auch der Fall, wenn ein PKW auf den Schuldner angemeldet ist.
    Im Zweifel muss dann der eigentliche Eigentümer sein Eigentumsrecht nachweisen. Dies gelingt in erster Linie mittels Kaufvertrag und Kontoauszügen, die die Kaufpreiszahlung belegen.

    Um auf die Fragen einzugehen: Die Konstellation, dass ein Fahrzeug bei laufender Insolvenz auf den Schuldner umgemeldet wird, hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Insolvenz. Zwar würde ein Kfz in die Insolvenzmasse fallen, das im Eigentum des Schuldners steht. Doch dies ist ja hier gerade nicht der Fall. Man sollte die Anmeldung jedoch dem Insolvenzverwalter mitteilen.
    Um ganz sicher zu gehen, sollte man den Beginn der Wohlverhaltensphase abwarten. Dies sollte laut Ihrer Angaben bald der Fall sein. Doch grundsätzlich kann man die Ummeldung bedenkenlos durchführen, solange man nicht selbst Eigentümer wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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