Schadensersatz nach Eröffnung der PI

Hallo zusammen,

ich strebe eine PI an und das ist der Sachverhalt. Ich bin umgezogen und mein alter Vermieter will Schadensersatz für diverse Schäden ( Kein Vorsatz vorhanden ) in der Wohnung. Das war im Juli 2021. Bis jetzt hat er mir aber keine Forderung zukommen lassen.

Nun zu meiner Frage.
Was passiert wenn mein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und er mir erst danach die Schadensersatzforderung zukommen lässt? Geht die Forderung mit in das Insolvenzverfahren oder muss ich den Schaden trotzdem bezahlen?
Er hat ja drei Jahre Zeit für die Schadensersatzforderung.

Vielen Dank im Voraus

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr K.,

    danke für Ihre Frage. Grundsätzlich wird der genannte Schadensersatzanspruch des Vermieters zur Insolvenzforderung, wenn das Mietverhältnis bereits vor Eröffnung des Verfahrens beendet wurde. Somit kann der Vermieter seine Forderung nur zur Insolvenztabelle anmelden und sie nicht anderweitig durchsetzen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob er die Forderung dem Mieter gegenüber erst später geltend macht, sondern darauf, wann die Forderung dem Grunde nach entstanden ist.
    Ich biete Ihnen gerne an, diese und weitere Fragen im Rahmen eines kostenlosen Erstberatungsgesprächs zu klären. Nutzen Sie gerne die kostenlose Terminvereinbarung unter https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/erstberatung/.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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