Privat- oder Regelinsolvenz

Bin Rentner und habe z.Zt. noch einen Nebenjob.
Durch meine frühere Selbstständigkeit habe ich noch sehr hohe Schulden.
Mein EK liegt etwa um die Pfändungsgrenze.
Kann ich in die Privatinsolvenz (3 Jahre) oder muß ich in die Regelinsolvenz?
Habe über 100 Gläubiger.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr K.,

    nach Ihren Schilderungen dürfte wohl das Regelinsolvenzverfahren für Sie in Betracht kommen. Aber auch da können Sie nach 3 Jahren schuldenfrei werden. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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