Privatinsolvenz

Ich bin momentan in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz und habe nun ein Schreiben von UGV Inkasso bekommen. Darin wird mir mit Kontopfändung gedroht falls ich die geforderte Summe nicht innerhalb einer Woche bezahle. Die Forderung stammt von einem Mahnbescheid aus 2012. ich kann die geforderte Summe nicht aufbringen und verstehe auch nicht das diese Forderung nicht in die Privatinsolvenz eingeflossen ist. Wie soll ich mich verhalten?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich gilt die Restschuldbefreiung auch für vergessene Forderungen bzw. vergessene Gläubiger, wenn Sie den Gläubiger nicht absichtlich verschwiegen haben und sich bemüht haben, alle Gläubiger von dem Insolvenzverfahren in Kenntnis zu setzen.
    Sie haben ja keinen Vorteil davon, einen Gläubiger zu verschweigen, daher geht man erst einmal nicht davon aus, dass Sie es vorsätzlich getan haben. Da allerdings bereits ein Mahnbescheid existiert, fällt es etwas schwerer, zu argumentieren, dass Sie diesen vergessen haben. Jedenfalls sollten Sie die vergessene Forderung umgehend dem Insolvenzverwalter mitteilen.
    Dem Inkassobüro sollten Sie mitteilen, dass es sich an den Insolvenzverwalter wenden soll.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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