Privatinsolvenz

Hallo.
Meine Frage wäre, bei mir wurde am 06.11.2014 Das Privatinsolvenz Verfahren eröffnet.
Offiziell wäre es am 06.11.2020 fertig gewesen.
Ich habe aber jetzt einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren,also 60 Monaten gestellt beim Amtsgericht.
Nach einiger Zeit,ca.5 Wochen kam ein Brief vom Amtsgericht,das der Treuhänder und die 5 Gläubiger dazu angehört wurden und keiner einen Einwand dagegen hat.
Ich Hätte alle meine Obliegenheiten und Pflichten erfüllt,sowie damals meine Anwältin,den Treuhänder,das Amtsgericht bezahlt plus alle 5 Gläubiger über 70% der Schuldensumme beglichen.
Somit kam jetzt am 09.03.2020 ein Beschluss das ich die vorzeite Restschuldbefreiung Rückwirkend zum 06.11.2019 erteilt bekomme.Bzw.die Abtetungsfrist am 06.11.2019 zu Ende war.Also über 4 Monate her.
Meine erste Frage wielange dauert es bis der Beschluss Rechtskräftig ist und bekomme ich die Lohnabtretungen der letzten 4 Monate zurück erstattet ?
Der Treuhänder hat nämlich für November 2019,Dezember 2019,Januar 2020 und Februar 2020 nochmal einiges an Geld gepfändet von meinem Gehalt.
Bedanke mich über jede Hilfreiche Antwort.
Danke und viele Grüße

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Rechtskraft tritt ein, wenn die Frist zur sofortigen Beschwerde gegen die Restschuldbefreiung abgelaufen ist. Die Frist beträgt gemäß §§ 6 InsO, 569 ZPO zwei Wochen ab der Zustellung. Der Tag der Zustellung wird nicht mitgezählt, die Frist begann dann am 10.03. zu laufen und endet damit am 23.03.
    Das seitdem gepfändete Einkommen verwaltet der Treuhänder nur und muss es zurückerstatten (§ 300a Abs. 2 InsO)

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert