Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mithilfe eines Anwaltes wurde ein Schuldenbereinigungsplan erstellt der jedoch gescheitert ist.
Nun geht es an die Antragsstellung für die Privatinsolvenz.
Da ich recht hohe Einkünfte habe, werde ich 1203,89 Euro monatlich zahlen.

Meine Frage: Wenn ich die Privatinsolvenz vor Ablauf der 3 Jahre beenden möchte, muss ich dann die komplette Summe bezahlen, also die ursprüngliche Gesamtforderung in meinem Fall 163.000 Euro. Oder ist es die Summe, die ich mit den 1203,89 Euro monatlich, also 43.308 Euro, bezahle?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    lediglich für Verfahren vor dem 01.10.2020 gab es nur dann eine Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren, wenn ein Betrag zurückgezahlt wurde, der 35 % der ursprünglichen Schuldensumme entsprach plus der Verfahrenskosten, Die Höhe des Betrags war also abhängig davon, wie hoch die Schulden zu Beginn der Privatinsolvenz waren.

    Nach neuen Recht können alle nach nur drei Jahren schuldenfrei sein. Insolvenzverfahren ab dem 01.10.2020 dauern einheitlich nur noch drei Jahre. Nachdem die sogenannte Wohlverhaltensperiode durchlaufen wurde, ergeht die Restschuldbefreiung – Die Schulden werden also gelöscht.
    Beste Grüße

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