Bewertung Löschen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Ihre Kanzlei in der Hoffnung, Unterstützung bei einem Problem mit meinem Google MyBusiness-Eintrag zu erhalten.

In meinem Google MyBusiness-Eintrag für das BJJ DOJO Berlin – Bergmannstr 5 Berlin sind zwei gefälschte negative Bewertungen ohne Kommentar aufgetaucht, die unser Geschäft ungerechtfertigt schaden. Es ist äußerst bedauerlich, dass unser Unternehmen durch solche irreführenden Bewertungen beeinträchtigt wird und potenzielle Kunden abschrecken könnten.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es eine echte 1-Sterne-Bewertung gibt, die von jemandem stammt, der unser Dojo nie besucht hat. Allerdings hat diese Person uns zumindest eine E-Mail geschrieben. Wir akzeptieren diese Bewertung, da sie auf einer realen Erfahrung beruht, auch wenn die Person uns nicht persönlich besucht hat.

Dennoch sind die beiden anderen negativen Bewertungen ohne Kommentar eindeutig gefälscht und unfair. Es ist äußerst bedauerlich, dass unser Unternehmen durch solche irreführenden Bewertungen geschädigt wird.

Wir bitten daher um Ihre Unterstützung bei der Entfernung dieser gefälschten Bewertungen. Wir sind uns bewusst, dass das Löschen von Bewertungen keine einfache Aufgabe ist, aber wir hoffen, dass Ihre Kanzlei über die erforderliche Erfahrung und Expertise verfügt, um uns in diesem Fall zu unterstützen.

Bitte lassen Sie uns wissen, welche Informationen oder Unterlagen Sie benötigen, um mit dem Fall weiterzuarbeiten. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen oder Informationen zur Verfügung.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Rodrigo Fernandes

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    Sie können Ihre negative Google Bewertung bei uns direkt Online einreichen oder einen Termin zur Ersteinschätzung geben lassen. Nach der Einreichung überprüfen wir die fragliche Google Bewertung kostenlos. Daraufhin teilen wir Ihnen die Erfolgsaussichten der Löschung mit und Erläutern Ihnen die möglichen Vorgehensweisen.
    Wenn ein Unternehmen behauptet, eine schlechte Bewertung auf einem Portal sei von jemandem verfasst worden, der gar nicht bei ihm Kunde war, so ist ist es übrigens i.d.R. Sache des Bewertungsportals, das Gegenteil darzulegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
    Beste Grüße

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