Privatinsolvenz in der Ausbildung

Hallo,
im Internet finde ich leider nix zu diesem Thema. Meine schwester hat sich entschieden mit mitte 30 noch einmal eine Ausbildung als Krankenschwester zu machen.

leider ist sie total überschuldet und ihr wurde vom Schuldenberater gesagt sie könne während der kompletten drei jahre der Ausbildung keine Privatinsolvenz starten, da sie während der zeit kein pfändbares einkommen hat. Stimmt das wirklich?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage.
    Grundsätzlich besteht während der Insolvenz die Pflicht, eine angemessene Tätigkeit auszuüben oder sich darum zu bemühen (Erwerbsobliegenheit, § 287b InsO).

    Eine Umschulung / Zweitausbildung widerspricht grundsätzlich dieser Pflicht. Eine Ausnahme könnte aber gelten, wenn sie darlegen kann, dass sie mit ihrer jetzigen Ausbildung ohnehin keine Stelle finden würde, in der sie ein pfändbares Einkommen, also ein Einkommen oberhalb des Pfändungsfreibetrags laut Pfändungstabelle, erwirtschaften würde.
    Wenn also mit der aktuellen Ausbildung keine reale Beschäftigungschance existiert, wäre auch eine Umschulung erlaubt.
    Es kommt also genau auf den Einzelfall an, eine pauschale Aussage kann nicht getroffen werden.

    Gerne kann Ihre Schwester eine kostenlose Erstberatung bei unserer Kanzlei erhalten, wir werden darin die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz ausführlich erläutern. Hierzu kann sie uns gerne unter 0221 – 6777 0055 anrufen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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