§ 283
Guten Tag,
Ich habe kurz eine Frage zur Einstellung sämtlicher Zahlungen an Gläubigern,
Ich spiele mit den Gedanken an eine Privatinsolvenz, habe auch schon sämtliche Zahlungen eingestellt. Da mein Gehalt auf ein ausländisches Konto geht habe ich nun eine Gehaltspfändung in höhe von fast 14.000,00 € bekommen, kann mir das irgendwie Ärger einbringen da ich ja nun gezwungener maßen einen Gläubiger weiter bezahle.
Vielen Dank schon mal im voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Grüße aus Berlin
Jan M.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in
wenn ein Arbeitnehmer Privatinsolvenz anmeldet, dann zählt sein Gehalt zur Insolvenzmasse. Eine Lohnpfändung wird unwirksam. Im Insolvenzverfahren sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Lohnpfändungen unzulässig, da die Gläubiger gleichmäßig befriedig werden sollen.
Beste Grüße