2tes Auto
Hallo,
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und besitze ein Auto.
Nun meine Frage: Dürfte ich das Auto meines 21jährigen Sohnes noch auf mich anmelden.
Für ihn wäre dann wohl die Versicherung billiger.
Vielen Dank für ihre Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
in der Wohlverhaltensphase wird Ihr bestehendes Vermögen nicht mehr gepfändet, daher ist auch ein Auto vor Pfändungen geschützt. Es besteht also aus meiner Sicht kein Risiko, wenn Sie das Auto auf sich anmelden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht