35% Quote erfüllt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die 35% Quote in diesem Monat erreicht und einen Antrag zur Restschuldbefreiung beim Amtsgericht gestellt.
Muss ich im Monat März trotzdem weiterhin meinen Pfändungsbetrag an den Treuhänder abführen? Die 35% Quote ist ja erfüllt und dem zuständigen Gericht, als auch dem Treuhänder die Restschuldbefreiung angezeigt.
Daher müsste ja der Insolvenzmasse keine weiteren Mittel in Form der Gehaltspfändung einfließen.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ich bedanke mich für Ihre Frage. Die Wohlverhaltensperiode verkürzt sich von 6 auf 5 Jahre, wenn Sie die Verfahrenskosten tragen können und von 6 auf 3 Jahre bei Zahlung der Verfahrenskosten und Tilgung von 35 % der Schulden. Die Erreichung der 35 % Quote führt je nach Höhe der Verfahrenskosten, die in der Regel bei ca. 20 % der Schulden liegen, zur Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf 5 Jahre. Auf unserer Internetseite (https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/#scrollspy-restschuldbefreiung) können sie zusammengefasst die Regelungen der Restschuldbefreiung nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V Ghendler
Rechtsanwalt