35% Quote erfüllt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe die 35% Quote in diesem Monat erreicht und einen Antrag zur Restschuldbefreiung beim Amtsgericht gestellt.

Muss ich im Monat März trotzdem weiterhin meinen Pfändungsbetrag an den Treuhänder abführen? Die 35% Quote ist ja erfüllt und dem zuständigen Gericht, als auch dem Treuhänder die Restschuldbefreiung angezeigt.
Daher müsste ja der Insolvenzmasse keine weiteren Mittel in Form der Gehaltspfändung einfließen.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Ich bedanke mich für Ihre Frage. Die Wohlverhaltensperiode verkürzt sich von 6 auf 5 Jahre, wenn Sie die Verfahrenskosten tragen können und von 6 auf 3 Jahre bei Zahlung der Verfahrenskosten und Tilgung von 35 % der Schulden. Die Erreichung der 35 % Quote führt je nach Höhe der Verfahrenskosten, die in der Regel bei ca. 20 % der Schulden liegen, zur Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf 5 Jahre. Auf unserer Internetseite (https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/#scrollspy-restschuldbefreiung) können sie zusammengefasst die Regelungen der Restschuldbefreiung nachlesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V Ghendler
    Rechtsanwalt

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