Privatinsolvenz
Meine Tochter geht ab mitte März in Privatinsolvenz.sie hat jetzt eine Nachzahlung von Abeitsloseng.2 welche sich von2013-2015ergab nachgezahlt bekommen.einBescheid liegt noch nicht vordieser Betrag von 5700€ ist auf ein P-Konto gezahlt.gibt es einenPfändungsschutz.Lg.und Danke
Sehr geehrter Fragesteller,
es ist grundsätzlich möglich, im Rahmen eines Pfändungsschutzantrages zu Händen des zuständigen Vollstreckungsgerichts, die Pfändungsfreigrenzen entsprechend anzuheben. Sofern Sie hierbei rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie gerne unser Sekretariat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt