Abfindung der Unfallkasse einer Verletzten-Rente

Hallo,
da mein Insolvenzverwalter mir nicht wirklich antworten will oder kann, hier eine Frage, die mir wirklich unter den Nägeln brennt.
Ich befinde mich seit 02/12 in der Privatinso. Bin eigentlich fast durch, durch das Verfahren. Möchte aber nun meine Unfallrente abfinden um mir ein Häuschen zu kaufen. Meine Restschuld beläuft sich auf ca 11.000 €. Der von der Rentenkasse in Aussicht gestellte Betrag (dieser verringert sich alle 5 Jahre) beläuft sich auf ca 53.000 €. Darf der Inso-Verw. den gesamten Betrag pfänden oder nur in Höhe der Restschulden? Die Verfahrenskosten sind da schon mit eingerechnet.

LG Yvonn

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau Böhmer,

    vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich dürfte der Insolvenzverwalter den gesamten Betrag pfänden. Er wird danach alle Verbindlichkeiten auszahlen. Zusätzlich wird er alle Masseverbindlichkeiten befriedigen, einschließlich seiner Vergütung. Den Restbetrag würde er an Sie überweisen. Fraglich ist allerdings, ob die Forderung aus der Rentenkasse überhaupt in dem derzeitigen Stadium Ihrer Insolvenz pfändbar ist. Das müsste im Einzelfall geprüft werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    RA Andre Kraus

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