Schulden bezahlen während der Insolvenz

Hallo, darf ich während der Insolvenz meine 1-2 Gläubiger noch abbezahlen den ich mit in die Insolvenz nicht eingetragen habe?
Würde es da Probleme mit der Verwalter geben?

Diese sollten natürlich mit eingetragen werden, allerdings kann ich die nicht eintragen lassen weil ich angst wegen der Eingehungsbetrug hatte.

LG

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Exalance,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Aus § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO ergibt sich, dass die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Gläubigers zu versagen ist, wenn der Schuldner in den nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO vorzulegenden Verzeichnissen seines Vermögens, seines Einkommens sowie seiner Gläubiger samt deren Forderungen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Sie sollten daher Gläubiger, die Sie vergessen haben bzw. die Ihnen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht bekannt waren, beim Insolvenzgericht bzw. beim Insolvenzverwalter nachmelden.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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