Abrechnungsguthaben vom Vermieter / Stromanbieter
Hallo,
bekommt der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase Abrechnungsguthaben vom
Vermieter, Stromanbieter?
Freundliche Grüße
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Sehr geehrter Fragesteller,
in der Wohlverhaltensphase kommt es darauf an, aus welchem Zeitraum das Guthaben stammt. Stammt es aus dem Abrechnungszeitraum, zu dem die Wohlverhaltensperiode noch nicht begonnen hat, so ist es an den Insolvenzverwalter zu zahlen. Wenn es jedoch bereits aus dem Zeitraum der Wohlverhaltensperiode stammt, könnte es sein, dass der Mieter dieses Guthaben behalten darf.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht