Abtretungsfrist

Ich habe die Insolvenz auf fünf Jahre verkürzt, da meine Verfahrenskosten bezahlt sind.
Ich habe ein Schreiben vom Amtsgricht bekommen, dass die Abtretungsfrist beendet ist.
Bekomme ich jetzt mein Gehalt wieder vollständig ausbezahlt oder wird der Lohn noch bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung abgetreten.
Da die Abtretung am 10.08 beendet ist, würde mich interessieren, ob in diesen Monat vollständig, anteilmässig oder garnicht der pfändbare Lohn einbehalten wird.

Ich Danke schon mal für eine Antwort.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich gilt, dass ab Ende der Abtretungsfrist wieder das volle Gehalt auszuzahlen ist. In der Praxis behält der Insolvenzverwalter das Geld zunächst bis zur Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung ein, muss es aber zurückerstatten.

    Endet die Abtretungsfrist in der Mitte eines Monats, müsste eigentlich nur ein anteiliger Betrag des pfändbaren Einkommens in die Insolvenzmasse fließen. In der Praxis behält der Insolvenzverwalter jedoch häufig das Geld für den ganzen Monat ein. Es ist in der Regel nicht ratsam, dagegen vorzugehen, denn teilweise haben Gerichte bereits ebenso entschieden. Dies ist der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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