Ärztliches Attest

Guten Tag.
Aufgrund vom psychischen Problemen würde ich von 40h auf 30h runter gehen.Meine Ärztin würde mir ein Attest fertig machen.Kann mir damit doch noch die Restschuldbefreiung versagt werden oder brauche ich mit dem Attest nichts befürchten?

3 Kommentare
  1. Sarah A.
    says:

    Vielen Dank.
    Ich habe den Sachverhalt meiner Treuehänderin erklärt.Sie meinte ein hausärztliches Attest reicht aus.
    Kann ich mich da jetzt drauf verlassen nicht das es doch noch gegen mich verwendet wird.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau A.,

      vielen Dank für die Rückmeldung.
      Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Schriftliche Aussagen sind immer mehr wert, als mündlich getroffene Absprachen. Aber hier kann wohl doch relativ sicher davon ausgegangen werden, dass kein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit vorgeworfen wird.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    die Erwerbsobliegenheit verlangt, dass eine angemessene Tätigkeit ausgeübt wird. Die Angemessenheit bezieht sich auch auf den Gesundheitszustand. Ist man gesundheitlich also nicht zu einer Vollzeit-Tätigkeit in der Lage, ist die Erwerbsobliegenheit auch nicht verletzt, wenn man 30 Stunden arbeitet.
    Im Streitfall könnte das Attest jedoch möglicherweise angezweifelt und genauer geprüft werden. Dies kommt im Insolvenzrecht selten vor.
    Grundsätzlich ist der erkrankte Schuldner auch verpflichtet, Maßnahmen zur Genesung durchzuführen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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