Aktenaushändigung
Guten Tag,
Meine Wohlverhaltensperiode endete im Mai 2013.
Habe ich ein Anrecht auf Aushändigung (nicht Einsicht) meiner Akte, wenn ich die Kanzlei von der Aufbewahrungspflicht befreie?
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens benötige ich zur Klärung des Zugewinnausgleichs meinen Schuldenstand.
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
ein Rechtsanwalt ist grundsätzlich dazu verpflichtet dem Mandanten auf Verlangen die gesamte Handakte auszuhändigen. Nur in Ausnahmefällen kann eine Herausgabe verweigert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt