Allgemeine Frage

Hallo Herr RA,
meine Frage ist lt meinem Schuldnerberater belief sich meine Schuldsumme auf 60.000 EUR allerdings über die 100% EUR Summe weiss ich alleridngs nicht bescheid da meine VL Leistungen unter anderem unter Abzug gebacht werden müssen sowie Pfändungen die von den Schuldner vor der Insolvenz bereits getätigt wurden.

Daher meine Frage wie und vorallem wann bekomme ich über die Summe bescheid die bei der Berechnung für die 35 % Regel (bei Verkürzung auf 3 Jahren) von Relevanz ist? Zudem gibt es bereits erste Erfahrungen bei Personen die nach 3 Jahren rausgehen ? Da auch hier mein Schuldnerberater mir damals die Info gab das der Satz nicht klar definiert ist was der Insolvenzverwalter an “Honorar” nimmt.

Eine letzte Frage wäre mir dann noch gestattet wann sollte man den Antrag auf 3 jahre besten Falls stellen ? Da mein großer Bruder mir wenn Geld fehlen sollte am Ende des Tages dieses vorstreckt und ich ihm dann dieses zurückzahle… und ich dieses gerne auch entsprechend gerne im vorraus planen wollen würde…

Vielen Dank für Ihre Bemühungen Beste Grüße Thomas

2 Kommentare
  1. Thomas
    says:

    Sehr geehrter Herr Kraus,

    vielen Dank für Ihre sehr aufschlussreichende Antwort.

    Bedeutet für mich ich gehe zu meinem Insolvenzverwalter sage ihm das ich unter anbetracht der Tatsache das meine Eltern/Bruder mir das Geld leiht um vorzeitig aus der Insolvenz zu kommen und bitte ihn darum das Verfahrenskosten meiner Insolvenz feststetzen lässt..? Diesen Antrag kann ich den denn jetzt schon stellen, da ich nach einer Hochrechnung meinerseits aktuell ca. 16 % meiner Insomasse beglichen habe? (nach 14 Monaten) Ich mein aufgrund des Hochrechnung auf 36 Monate unter anbtetracht des nicht veränderten Einkommensverhätlniss( das ich nicht arbeitslos werde) dürfte dieses daher keinerlei Probleme geben.. Meine Angst besteht darin .. das meine Eltern oder Bruder irgendwelche Nachtteile entstehen wenn ich dem Insoverwalter die Info gebe das diese mir das Geld leihen oder so .. da mir der Schuldnerberater sagte das ich dem Insoverwalter nicht unbedingt zu früh sagen soll das ich nach 3 jahren alles beende möchte . Vielen Dank vorab Beste Grüße Thomas

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich erhalten Sie nicht automatisch eine Nachricht über den zu zahlenden Betrag, mit dem Sie die Insolvenz verkürzen können. Sie sollten den Insolvenzverwalter bitten, beim Gericht die Verfahrenskosten festsetzen zu lassen. Grundsätzlich richten sich de Verfahrenskosten nach der Insolvenzmasse – der Insolvenzverwalter wird anteilig an der Insolvenzmasse beteiligt.

    Alle Informationen zur Verkürzung der Insolvenz auf 3-Jahre erhalten Sie hier: https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/insolvenz-in-3-jahren-frist-laeuft-bald-erstmals-ab/

    Wenn Sie die Insolvenz verkürzen wollen, müssen Sie vor Ablauf der 36 Monate einen Antrag beim Insolvenzgericht auf vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen.

    Ich wünsche Ihnen noch viel Erfolg bei der Verkürzung und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen
    RA Andre Kraus

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