Altersteilzeit in der Wohlverhaltensperiode

Sehr geehrter Herr Ghendler,
vorab möchte ich für diese Platform bedanken! Das ist wirklich sehr hilfreich!

Meine Privatinsolvenz läuft seit 11/2013 und ich bin seit 2014 in der Wohlverhaltensperiode. Ich bin voll berufstätig. Mir wurde nun seitens meines Arbeitsgebers die Möglichkeit geboten bzw nahe gelegt, in Altersteilzeit zu gehen (ab 03/2018) und dies mit einer Quote von 82% vom aktuellen Nettogehalt. Dies würde meinen Arbeitsplatz für 6 Jahre sichern. Meine Frage ist, kann/darf ich den ATZ Vertrag ohne weiteres vereinbaren/unterschreiben, obwohl sich dadurch der Pfändungsbetrag erheblich verringern wird ?
Vielen Dank für eine Antwort und Grüße aus dem Norden.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    eine Kürzung des Arbeitsverhältnisses auf Teilzeit kann eine Verletzung der Erwerbsobliegenheit darstellen. Eine solche Kürzung ist regelmäßig nur aus betrieblichen oder gesundheitlichen Gründen während der Insolvenz möglich.

    Sie sollten die Möglichkeit mit dem Insolvenzverwalter besprechen, um eine angesprochene Erwerbsobliegenheitsverletzung auszuschließen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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